Berufsdefinition Immobilienmakler:
Der Immobilienmakler hat das Primärziel Immobilien jeder Art zwischen potentiellen Käufern und Interessenten sowie den Eigentümern zu vermitteln. Es kann sich hierbei um privat genutzte Immobilien handeln sowie auch um gewerblich genutzte Geschäftsräume. Die einzelnen Immobilienmakler haben die Möglichkeit je nach Arbeitsgebiet und Kundenwunsch sich zu spezialisieren und somit sich einen bestimmten Kundenstamm aufzubauen. Hierbei sind für den Immobilienmakler vor allem Akzente auf seine Ausführung der Dienstleistung zu setzen und auf seine Präsenz, denn ein Immobilienmakler lebt von seinem Ruf, da er nur so in der Lage ist, neue Aufträge zu bekommen und weitere Immobilien zu vermitteln. Oftmals nutzen Immobilienmakler Gebäude und Räume die sie vermitteln als Werbefläche, oder haben eine eigene Internetpräsenz, um zusätzliche Kunden zu bekommen. Der Lohn des Immobilienmaklers ist eine zusätzliche Provision, die der Käufer oder zukünftige Mieter eines Gebäudes zum eigentlichen Preis hinzuzahlen muss. In der Regel wird dieser Satz prozentual berechnet, so dass er fast immer unterschiedlich ausfällt. Ein Makler kann also sehr erfolgreich sein, wenn er viele und vor allem geschäftliche Kunden hat, die teure Gebäude kaufen / mieten, oder aber weniger erfolgreich, wenn er keine großen Kunden hat, sondern nur wenige kleinere Aufträge an Land zieht. Das Gehalt ist also vollkommen vom Kundenstamm des Maklers abhängig.
Arbeitsweise des Immobilienmaklers:
Nachdem der Immobilienmakler durch erfolgreiche Werbung oder Kontakte erste Räumlichkeiten hat, die er an neue Mieter oder Käufer bringen soll, heißt es für ihn dieses Objekt zu bewerben. Hierzu zählt in der Regel zunächst, dass er das Objekt zusammen mit dem Verkäufer auf seinen Wert schätzen muss um somit einen realistischen Kaufpreis, sowie einen realistischen Lohn für sich selber zu berechnen. Hierbei informiert er sich über die Bodenpreise oder Raumpreise des Objektes, die in der Regel von der Lage und der Qualität abhängig sind. Nachdem dies getan ist, muss der Immobilienmakler einen Gesamtpreis inklusive seinem Lohn berechnen. Dieser Gesamtpreis muss allerdings so kalkuliert sein, dass ein wenig Spielraum für den Makler, den Käufer und auch den Verkäufer besteht, denn der potentielle Käufer wird bestimmt versuchen, den Preis über Verhandlungen nach unten zu drücken.
Wenn nun das komplette Angebot des Preises inkl. aller Nebenkosten steht, muss der Immobilienmakler dieses auch dementsprechend bewerben. Je länger der Immobilienmakler im Geschäft ist, desto höher ist oftmals der Bekanntheitsgrad sowie der Kundenstamm und die Referenzen. Ein erfolgreicher Immobilenmakler beginnt zunächst damit, im Objekt selber Werbeschilder aufzustellen mit der Information, das dieses Gebäude zum Verkauf / zur Miete frei steht. Zusätzlich werden Kontaktmöglichkeiten geboten wie unter anderem eine Telefonnummer, eine Homepage oder eine eMail Adresse, über die der Makler für Interessenten zu erreichen ist und weiter Auskünfte erteilen kann. Nachdem die Werbung im Objekt selber erfolgte, muss der Immobilienmakler zusätzlich Fotos von dem Objekt machen, um es vor allem im Internet zu bewerben. Hierzu zählt in erste Linie ein Auftritt auf der Website des Maklers, sowie Inserate in diversen Onlineforen und auf anderen Immobilienseiten. Sehr viele Interessenten suchen auf Internetseiten und generell über das Internet nach Immobilien, so dass hier ein großer Markt für Suchende und Bietende entstanden ist. Nachdem diese Inserate geschaltet wurden, muss der Makler zusätzlich auch noch in regionalen Zeitungen Anzeigen für das Objekt schalten, die auch noch Kunden informieren sollen. Wenn dies geschehen ist, gibt es eine weitere Möglichkeit, die sich aber längst nicht allen Maklern bietet, sondern nur denen, die einen festen Kundenstamm haben. Der Makler kann in diesem Fall auch auf Personen zurückgreifen, die sich bei ihm als immobiliensuchend gemeldet haben und auf deren Vorstellung das zu veräußernde Objekt passt.
Unkosten:
Die Unkosten des Immobilienmaklers entstehen in erster Linie durch Anzeigen und Inserate. Zusätzlich wird ein enormer Zeitaufwand betrieben, um erst einmal diese Anzeigen zu gestalten und Fotos vom Objekt zu machen, sowie sich weitere Informationen rund um das Objekt und dessen Beschaffenheit und natürlich auch um die Umgebung, die Infrastruktur und andere Dinge zu besorgen. Jedes Objekt hat andere Vorzüge und genau diese muss ein guter Immobilienmakler in den Vordergrund stellen, so dass jedes Objekt auf eine andere Art und Weise beschrieben und beworben werden muss, was nicht immer schnell und einfach funktioniert.
Vertragsmodelle:
Bei den Verträgen mit den Immobilienmaklern gibt es diverse Modelle, die alle andere Vor und Nachteile haben, was vor allem für die Sicherheit und auf die dadurch entstehenden Kosten relevant sein kann.
Das einfachste Modell ist das eines normalen Maklerauftrages. Es handelt sich hierbei um einen Auftrag, dass der Makler die Immobilie veräußern soll. Durch diesen Auftrag kommt der Makler allerdings nicht in eine Situation, in der er das Objekt wirklich bewerben muss. Der Makler kann selber entscheiden, wie aktiv er wird und wie er sich um das Objekt kümmert. Der Clou bei diesem Auftrag ist, dass er nur bei einer erfolgreichen Vermittlung entlohnt wird. Falls das Objekt ohne Tätigwerden des Maklers über einen anderen Weg verkauft wird, erhält der Makler ebenfalls keine Provision und geht leer aus.
Anders dagegen sieht es bei einem Alleinauftrag für einen bestimmten Makler aus. Hierbei muss der Makler tätig werden und ist zusätzlich abgesichert der einzige Makler, der dies für dieses beworbene Objekt tun darf. Der Vertrag schreibt weiterhin vor, dass der Makler einen Anspruch auf seine Provision hat, auch wenn es jemand anderes verkauft. Meistens werden diese Art von Verträgen über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und der Lohn für diesen Arbeitszeitraum wird festgeschrieben und bei einem Verkaufsfall durch die Maklerprovision prozentual am Gewinn des Verkäufers erhöht.
Es gibt noch eine Erweiterung dieses Vertrages, die besagt, dass nur der Makler das alleinige Recht hat, den Verkauf des Objektes durchzuführen und Kunden zu sichern. Hierdurch sichert sich der Makler auf jedem Fall die Verkaufsprovision, sowie die Provision für seine Dienstleistung selber.
Wer einen Vertrag mit seinem Makler abschließt, sollte dies in jedem Fall schriftlich vollziehen. In diesem Vertrag müssen alle Provisionen sowie die Provisionsansprüche des Maklers genau geregelt sein, so dass der Makler und der Verkäufer wirklich sicher sein können in welchem Fall welche Summe an wen zu zahlen ist. Auch sollte in diesem Vertrag genau abgesichert sein, was für Tätigkeiten der Makler zu unternehmen hat, damit das Objekt auch wirklich erfolgreich vermittelt wird und nicht über einen langen Zeitraum leer steht.